Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

PA Terrassendächer, Meisericher Str. 59, 56766 Ulmen

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma

PA Terrassendächer
Meisericher Str. 59
56766 Ulmen
E-Mail: [email protected]

nachfolgend „Verkäufer", gegenüber ihren Kunden.

(2) Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf, die Lieferung und - sofern vereinbart - die Montage von Terrassenüberdachungen, Carports, Lamellendächern, Kaltwintergärten, Beschattungen, Seitenelementen, Zubehör sowie sonstigen individuell gefertigten oder standardisierten Produkten.

(3) Diese AGB gelten ebenfalls für Bestellungen über die Webseite www.pa-daecher.de, über dazugehörige Unterseiten sowie über sonstige Online-Plattformen, soweit dort ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird.

(4) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(6) Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

(7) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(8) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(9) Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(10) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(11) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsinhalte und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Produkten, Leistungen und Preisen auf der Webseite, im Onlineshop, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.

(2) Mit Abgabe einer Bestellung, Angebotsannahme oder Beauftragung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab.

(3) Der Vertrag kommt erst zustande durch:
a) schriftliche Auftragsbestätigung oder Auftragsbestätigung in Textform durch den Verkäufer,
b) ausdrückliche Annahmeerklärung des Verkäufers,
c) Lieferung der Ware oder
d) Beginn der vereinbarten Montageleistung.

(4) Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung einer Bestellung oder Anfrage bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung oder Anfrage und stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar, sofern darin nicht ausdrücklich die Annahme erklärt wird.

(5) Bei individuell gefertigten Produkten, Maßanfertigungen oder konfigurierten Produkten kommt der Vertrag erst zustande, wenn alle für die Ausführung erforderlichen Angaben geklärt sind, insbesondere Maße, Farbe, Ausführung, Ausstattung, Lieferanschrift, Zahlungsmodalitäten und gegebenenfalls notwendige Freigaben.

(6) Der Verkäufer ist berechtigt, ein Angebot des Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang anzunehmen, sofern nicht ausdrücklich eine kürzere oder längere Bindungsfrist vereinbart wurde.

(7) Sollte ein bestelltes Produkt aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, dauerhaft nicht verfügbar sein, insbesondere wegen nicht ordnungsgemäßer oder ausbleibender Belieferung durch Vorlieferanten trotz rechtzeitigem und ordnungsgemäßem Deckungsgeschäft, wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

(8) Bei elektronischen Bestellungen wird der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert. Der Kunde erhält die Vertragsunterlagen, insbesondere Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung und diese AGB, in Textform, insbesondere per E-Mail.

§ 3 Vorzeitiger Leistungsbeginn bei Dienstleistungen und Wertersatz

(1) Der Verkäufer bietet neben der Lieferung von Waren auch Dienstleistungen an, insbesondere Beratungs-, Aufmaß-, Planungs-, Liefer- sowie Montageleistungen.

(2) Sofern dem Verbraucher bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag oder einem Fernabsatzvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, kann der Verkäufer mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist nur beginnen, wenn der Verbraucher hierzu ausdrücklich zugestimmt hat.

(3) Der Verbraucher bestätigt mit seiner ausdrücklichen Zustimmung zugleich, dass ihm bekannt ist, dass er bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung durch den Verkäufer sein Widerrufsrecht verliert, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

(4) Widerruft der Verbraucher den Vertrag, nachdem er ausdrücklich verlangt hat, dass der Verkäufer bereits während der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt, hat der Verbraucher Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten. Der Wertersatz bemisst sich nach dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistung.

(5) Dies gilt insbesondere für bereits durchgeführte Vor-Ort-Termine, Aufmaßleistungen, Planungs- und Konstruktionsleistungen, technische Prüfungen, vorbereitende Arbeiten, Lieferleistungen sowie bereits begonnene oder vollständig ausgeführte Montagearbeiten.

§ 4 Lieferzeit, Lieferung, Teillieferungen und Annahmeverzug

(1) Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

(2) Liefertermine, Montagetermine und Lieferfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Sie sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Unverbindlich angegebene Termine und Fristen stellen lediglich voraussichtliche Angaben dar.

(3) Am Lager befindliche Ware wird, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, nach Zahlungseingang beziehungsweise nach Klärung aller technischen und organisatorischen Voraussetzungen zum Versand vorbereitet. Für individuell gefertigte Waren, Maßanfertigungen oder nicht lagernde Ware gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten.

(4) Der Beginn von Liefer-, Montage- und Ausführungsfristen setzt voraus, dass alle technischen, kaufmännischen und organisatorischen Fragen geklärt sind. Hierzu gehören insbesondere Maße, Ausführung, Farbe, Ausstattung, Lieferadresse, Zahlungsmodalitäten, bauseitige Voraussetzungen sowie gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen, Freigaben oder behördliche Zustimmungen.

(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungs- oder Vorbereitungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich Liefer-, Montage- und Ausführungsfristen angemessen. Weitergehende gesetzliche Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.

(6) Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen insbesondere höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe oder Lieferausfälle bei Vorlieferanten trotz ordnungsgemäßer Deckungsgeschäfte, unverschuldete Transportverzögerungen, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Krankheit, Energie- oder Materialengpässe sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

(7) Wird die Lieferung oder Leistung aus Gründen dauerhaft unmöglich, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

(8) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Zusätzliche Kosten entstehen dem Kunden hierdurch nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder die Teillieferung auf Wunsch des Kunden erfolgt.

(9) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, insbesondere durch fehlende Erreichbarkeit, fehlende Empfangsbereitschaft, fehlenden Zugang zur Baustelle oder unzureichende bauseitige Voraussetzungen, ist der Verkäufer berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden einschließlich Lagerkosten, Wartezeiten, erneuter Anfahrtskosten, Transportkosten und sonstiger Mehraufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften ersetzt zu verlangen.

(10) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine von ihm benannte empfangsberechtigte Person über.

(11) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr beim Versendungskauf mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über. Befindet sich der Unternehmer im Annahmeverzug, geht die Gefahr spätestens mit Eintritt des Annahmeverzugs auf ihn über.

(12) Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet.

§ 5 Änderungsvorbehalt, Produktdarstellung, Aufmaß und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, 3D-Visualisierungen, Produktbilder, Farb- und Materialdarstellungen auf der Webseite, in Angeboten oder sonstigen Unterlagen dienen der Veranschaulichung. Geringfügige, handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen in Farbe, Struktur, Oberfläche, Maß, Profilform oder Ausführung bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und die vertraglich vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigen.

(2) Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Druckdarstellung, Mustern und tatsächlichem Produkt können technisch bedingt auftreten und stellen keinen Mangel dar, sofern sie geringfügig, handelsüblich oder materialbedingt sind. Dies gilt insbesondere bei pulverbeschichteten Aluminiumprofilen, Glas, Polycarbonat, Beschattungsstoffen und sonstigen Bauteilen.

(3) Technische Änderungen oder konstruktive Anpassungen bleiben vorbehalten, soweit diese aus statischen, technischen, produktionstechnischen oder montagetechnischen Gründen erforderlich oder zweckmäßig sind, dem Kunden zumutbar bleiben und die vereinbarte Beschaffenheit sowie die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.

(4) Der Verkäufer führt Aufträge, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Angaben, Maße, Daten, Skizzen, Fotos, Pläne oder sonstigen Informationen aus.

(5) Erfolgt das Aufmaß durch den Kunden oder beruhen Bestellung, Angebot, Auftragsbestätigung oder Fertigung auf vom Kunden bereitgestellten Maßen, bestätigt der Kunde mit Abgabe der Bestellung, Unterzeichnung der Auftragsbestätigung oder Zahlung der vereinbarten Anzahlung, dass die angegebenen Maße vollständig, korrekt und verbindlich sind.

(6) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm übermittelten Angaben und Maße, insbesondere bei Terrassenüberdachungen, Carports, Lamellendächern, Kaltwintergärten, Beschattungen, Seiten- und Keilelementen, Glaselementen sowie sonstigen auf Maß gefertigten Waren.

(7) Mehrkosten, Verzögerungen, Anpassungen, Nacharbeiten oder eine Nichtverwendbarkeit der Ware aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder nachträglich geänderter Maßangaben des Kunden gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Verkäufer diese Umstände nicht zu vertreten hat.

(8) Erfolgt das Aufmaß ausdrücklich durch den Verkäufer, haftet der Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die Richtigkeit des von ihm vorgenommenen Aufmaßes. Dies gilt jedoch nur, sofern der Kunde alle relevanten baulichen Gegebenheiten vollständig und zutreffend offenlegt und nach dem Aufmaß keine Änderungen an den baulichen Voraussetzungen vorgenommen werden.

(9) Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsschluss und spätestens vor Fertigung oder Montage alle Umstände mitzuteilen, die für Planung, Lieferung oder Montage erheblich sein können. Hierzu gehören insbesondere Wandaufbau, Dämmung, Dachüberstände, Regenfallrohre, Stromleitungen, Entwässerung, Bodenbeschaffenheit, Gefälle, vorhandene Fundamente, Grenzbebauung, Zugangsmöglichkeiten und sonstige bauliche Besonderheiten.

(10) Bei Lieferung ohne Montage gilt: Die Ware wird, sofern nicht anders vereinbart, bis Ladekante des Lieferfahrzeugs geliefert. Das Abladen, Vertragen, Einlagern und Sichern der Ware obliegt dem Kunden.

(11) Bei Lieferung ohne Montage gilt: Der Kunde hat sicherzustellen, dass am mitgeteilten Liefertag eine empfangsberechtigte Person anwesend ist, die die Ware entgegennimmt, erkennbare Schäden oder Fehlmengen dokumentiert und den Lieferschein unterzeichnet.

(12) Bei Lieferung ohne Montage hat der Kunde geeignete Abladehilfe bereitzustellen. Erforderlich ist in der Regel mindestens eine geeignete Hilfsperson; bei großen, schweren oder sperrigen Elementen sind mindestens zwei geeignete Hilfspersonen bereitzustellen. Der konkrete Bedarf richtet sich nach Art, Umfang, Gewicht und Abmessungen der Lieferung.

(13) Der genaue Liefertag wird dem Kunden nach Möglichkeit mindestens zwei Werktage vor Lieferung mitgeteilt. Da Lieferungen häufig im Rahmen von Touren erfolgen, kann regelmäßig nur ein Liefertag, nicht jedoch eine verbindliche Uhrzeit zugesagt werden.

(14) Ist eine Lieferung wegen fehlender Empfangsperson, fehlender Abladehilfe, fehlendem Zugang oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände nicht möglich oder erschwert, kann der Verkäufer die hierdurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere Wartezeiten, Lagerkosten, erneute Anfahrt oder erneute Zustellung, nach den gesetzlichen Vorschriften geltend machen.

§ 6 Preise, Versandkosten, Umsatzsteuer und Zahlung

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die angegebenen Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bis zur Ladekante des Lieferfahrzeugs an der vereinbarten Lieferadresse. Abladen, Vertragen, Einbringen, Montage, Kranarbeiten, Sondertransporte oder sonstige Zusatzleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart und im Angebot oder in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.

(3) Versand-, Verpackungs-, Liefer- und Transportkosten werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt, sofern diese nicht bereits im Preis enthalten oder ausdrücklich als kostenfrei ausgewiesen sind. Die Höhe der Versand- und Lieferkosten kann insbesondere von Gewicht, Abmessungen, Lieferadresse, Zugänglichkeit und gewünschter Lieferart abhängen.

(4) Die Zahlung erfolgt, je nach Vereinbarung, per Vorkasse durch Überweisung, Barzahlung, PayPal, Anzahlung mit Schlusszahlung oder Rechnung.

(5) Bei Zahlung per Vorkasse ist der Rechnungsbetrag sofort nach Vertragsschluss fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Bei vereinbarter Anzahlung ist diese sofort nach Zugang der Auftragsbestätigung fällig. Die Restzahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Lieferung oder Abholung fällig. Die vereinbarte Montagezahlung ist nach Abschluss der Montage und, soweit gesetzlich erforderlich, nach Abnahme fällig.

(6) Bei Lieferung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig. Fehlt eine ausdrückliche Zahlungsfrist, ist die Zahlung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung fällig.

(7) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Verkäufer ist berechtigt, Verzugszinsen und weiteren Verzugsschaden nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.

(8) Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug nach erfolgloser angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.

(9) Der Kunde erhält eine Rechnung in Papierform oder in Textform, insbesondere per E-Mail.

(10) Preisänderungen nach Vertragsschluss erfolgen gegenüber Verbrauchern nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist und ausdrücklich vereinbart wurde. Gegenüber Unternehmern bleiben angemessene Preisanpassungen vorbehalten, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung oder Montage mehr als vier Monate liegen und sich Lohn-, Material-, Energie-, Transport- oder Beschaffungskosten nachweislich wesentlich erhöhen oder verringern. Die Anpassung erfolgt nur in dem Umfang, in dem sich die Kostenänderung tatsächlich auf den Vertrag auswirkt.

(11) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig oder entscheidungsreif festgestellt sind. Dies gilt nicht für Gegenforderungen des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Mängelrechte, Mängelanzeige und Rügepflicht

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes wirksam vereinbart ist.

(2) Verbraucher werden gebeten, offensichtliche Transportschäden, Fehlmengen oder offensichtliche Mängel möglichst unverzüglich nach Lieferung oder Montage mitzuteilen. Die Nichtmeldung hat jedoch keinen Einfluss auf die gesetzlichen Mängelrechte des Verbrauchers.

(3) Bei Unternehmern gilt § 377 HGB. Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware nach Maßgabe des § 377 HGB als genehmigt, sofern kein gesetzlicher Ausnahmefall vorliegt.

(4) Bei berechtigten Mängeln erfolgt die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern kann der Verkäufer die Art der Nacherfüllung wählen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei Mängeln oder Schäden, die zurückzuführen sind auf:

  • fehlerhaftes Aufmaß oder fehlerhafte Angaben des Kunden,
  • ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
  • fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte,
  • eigenmächtige Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte,
  • natürliche Abnutzung und üblichen Verschleiß,
  • unsachgemäße Pflege, Reinigung oder Wartung,
  • ungeeigneten Baugrund, mangelhafte Unterkonstruktion oder fehlende Tragfähigkeit,
  • chemische, elektrochemische, elektrische oder sonstige äußere Einflüsse, soweit diese nicht vom Verkäufer zu vertreten sind,
  • außergewöhnliche Witterungseinflüsse außerhalb der vereinbarten oder üblichen Belastungsgrenzen.

(6) Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln, die der Verkäufer zu vertreten hat, bleiben unberührt.

§ 8 Haftung

(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(3) Der Verkäufer haftet ebenfalls unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(4) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(6) Eine Garantie oder Zusicherung gilt nur als übernommen, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform als „Garantie" oder „Zusicherung" bezeichnet wurde.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Verkäufers.

(2) Gegenüber Verbrauchern bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Verkäufers.

(3) Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger und künftig entstehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.

(4) Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer tritt der Unternehmer bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

(5) Der Unternehmer bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer wird die Forderungen jedoch nicht selbst einziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

(6) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere durch Pfändung oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich in Textform zu informieren und den Dritten auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen.

(7) Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Unternehmers die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

§ 10 Transportschäden

(1) Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an Verpackung oder Inhalt angeliefert, wird der Kunde gebeten, den Schaden möglichst sofort beim Frachtführer, Spediteur oder Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer unverzüglich zu informieren.

(2) Die Versäumung dieser Mitteilung hat gegenüber Verbrauchern keinen Einfluss auf deren gesetzliche Mängelrechte.

(3) Gegenüber Unternehmern bleiben die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB unberührt.

§ 11 Bauseitige Voraussetzungen, Montagebedingungen und Abnahme

(1) Sofern die Lieferung mit Montage vereinbart ist, hat der Kunde sicherzustellen, dass sämtliche bauseitigen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Montage rechtzeitig vorliegen.

(2) Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass

a) die vorgesehenen Befestigungsflächen, Fundamente, Bodenplatten, Wände, Decken, Dächer oder sonstigen Baukörper ausreichend tragfähig und für die Montage geeignet sind,

b) sämtliche statischen Voraussetzungen für die Aufnahme der vereinbarten Konstruktion erfüllt sind,

c) erforderliche Fundamente, Befestigungspunkte oder sonstige Vorarbeiten fachgerecht hergestellt wurden, soweit diese nicht ausdrücklich vom Verkäufer geschuldet sind,

d) erforderliche behördliche Genehmigungen, Anzeigen, Zustimmungen von Behörden, Eigentümergemeinschaften, Vermietern oder sonstigen Dritten rechtzeitig vorliegen,

e) die Montageflächen frei zugänglich und ausreichend vorbereitet sind,

f) Versorgungsleitungen, Stromleitungen, Wasserleitungen, Gasleitungen, Telekommunikationsleitungen, Entwässerungsleitungen oder sonstige Leitungen im Bereich geplanter Bohrungen, Befestigungen oder Erdarbeiten vollständig offengelegt und dem Verkäufer mitgeteilt werden,

g) keine versteckten baulichen Besonderheiten vorliegen, die die Montage erschweren oder unmöglich machen.

(3) Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Angaben, die Tragfähigkeit bestehender Bauwerke, die Statik vorhandener Gebäude oder das Vorhandensein verborgener Leitungen, Leitungsführungen oder sonstiger baulicher Hindernisse eigenständig zu prüfen, soweit solche Umstände für den Verkäufer nicht offensichtlich erkennbar sind und nicht ausdrücklich eine entsprechende Prüfleistung schriftlich vereinbart wurde.

(4) Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Leistungen, die aufgrund unzutreffender, unvollständiger oder verspätet mitgeteilter Informationen des Kunden erforderlich werden, gehen zu Lasten des Kunden. Der Verkäufer ist berechtigt, hierdurch entstehende Mehrkosten gesondert abzurechnen.

(5) Stellt sich während der Montage heraus, dass die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten von den vom Kunden gemachten Angaben abweichen oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung der Voraussetzungen zu unterbrechen. Vereinbarte Ausführungsfristen verlängern sich in diesem Fall angemessen.

(6) Nach Fertigstellung der Montage hat der Kunde die Leistung abzunehmen, sofern nicht wegen eines wesentlichen Mangels die Abnahme verweigert werden kann.

(7) Über die Abnahme kann auf Verlangen des Verkäufers ein Abnahmeprotokoll erstellt werden. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

(8) Auf Verlangen des Verkäufers sind in sich abgeschlossene Teilleistungen gesondert abzunehmen, sofern diese selbstständig nutzbar sind oder ihre spätere Prüfung durch den weiteren Baufortschritt wesentlich erschwert wird.

(9) Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn

a) die Montage abgeschlossen ist,

b) der Verkäufer den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme aufgefordert und ihm hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat und

c) der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels in Textform verweigert.

Ist der Kunde Verbraucher, tritt diese Abnahmewirkung nur ein, wenn der Verkäufer den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.

(10) Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Kunde die montierte Anlage oder wesentliche Teile hiervon in Gebrauch nimmt, soweit die Ingebrauchnahme nicht lediglich zu Prüfzwecken erfolgt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Abnahme zuvor wegen mindestens eines Mangels verweigert hat.

(11) Mit der Abnahme gehen Nutzen und Gefahr hinsichtlich der montierten Leistung auf den Kunden über, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

§ 12 Datenschutz

(1) Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insbesondere zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Vertragsabwicklung, zur Lieferung, Montage, Zahlungsabwicklung, Rechnungsstellung, Kundenkommunikation sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten.

(3) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Verkäufers, abrufbar unter:
https://www.pa-daecher.de/datenschutz

§ 13 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Verkäufers.

(2) Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt:

  • bei Kaufverträgen über Waren 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat.

    Bei mehreren Waren, die im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt und getrennt geliefert werden, beginnt die Widerrufsfrist mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.

    Bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken beginnt die Widerrufsfrist mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat.

  • bei Verträgen über Dienstleistungen 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher uns

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mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Verbraucher diesen Vertrag widerruft, haben wir alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dem Verbraucher werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung bei Warenlieferungen verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.

Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf informiert hat, an folgende Anschrift zurückzusenden oder zu übergeben:

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Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen abgesandt werden.

Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Bei nicht paketversandfähiger Ware, insbesondere Speditionsware, werden die Rücksendekosten auf höchstens etwa 500,00 EUR geschätzt.

Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

Widerrufsrecht bei Dienstleistungen

Bei Dienstleistungsverträgen beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Hat der Verbraucher verlangt, dass die Ausführung der Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Verbraucher im Falle eines Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen entspricht.

Das gilt insbesondere für bereits erbrachte Beratungs-, Aufmaß-, Planungs-, Liefer- oder Montageleistungen.

Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung

Ein Beginn mit der Ausführung von Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt nur, wenn der Verbraucher hierzu ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Verkäufer sein Widerrufsrecht verliert, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Hat der Verbraucher verlangt, dass die Ausführung der Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Verbraucher im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu leisten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Ausschluss des Widerrufsrechts bei Maßanfertigungen

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Dies betrifft insbesondere individuell geplante, konfigurierte oder nach Kundenmaß gefertigte:

  • Terrassenüberdachungen,
  • Carports,
  • Kaltwintergärten,
  • Lamellendächer,
  • Seiten- und Keilelemente,
  • Glasschiebeelemente,
  • Beschattungssysteme,
  • Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch.

Soweit die bestellte Ware eine solche Maßanfertigung darstellt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies gilt nur, soweit die Ware tatsächlich individuell nach Kundenspezifikation hergestellt oder angepasst wurde.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

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E-Mail: [email protected]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

____________________________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*)

____________________________________________________

Name des/der Verbraucher(s)

____________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)

____________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)

____________________________________________________

Datum

____________________________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.